Französischer Gerichtsvollzieher im Rheinland

Rheinland
Gelsdorf. Medaille ­eines Gerichtsvollziehers mit französischer Revolutionssymbolik auf der Vorderseite. Foto: Liebstein-Gesellschaft e.V., Koblenz.

Die Ortschaft Gelsdorf im Landkreis Ahrweiler liegt 15 km südlich von Bonn und 5 km nordwestlich von Bad Neuenahr im fruchtbaren Abschnitt des Grafschafter Lösshügellands, das im Oktober 1794 von französischen Revolutionstruppen besetzt wurde. Der jüngst von dem lizensierten Sondengänger Patrick Ctrnact vorgelegte Fund einer vergoldeten Medaille wurde im Rahmen systematischer archäologischer Prospektionen geborgen und stammt aus einem Ackerhorizont unweit nördlich der Ortschaft in der Nähe eines lokalen Wegenetzes des 18. bis 19. Jh.
Im Kern besteht die Medaille aus einer Kupferlegierung. Sie wiegt 19,9 g, ist kreisrund und misst im Durchmesser etwa 3,9 cm. Durch den außen vergoldeten und erhabenen Rand besitzt das Stück eine Breite von etwa 0,4 cm. In dem Rand ist an der Oberseite ein Fortsatz eingelassen, der ehemals eine Öse zur Befestigung trug. Die Vorderseite wurde mit französischer Revolutionssymbolik versehen, bestehend aus Rutenbündel mit aufgesetzter phrygischer Mütze und flankierenden Eichenlaubzweigen. Auf der Rückseite wird der eingravierte Schriftzug »Action de la loi« erkennbar.
Der Spruch zeichnet das Stück als Medaille eines französischen Gerichtsvollziehers aus. Entsprechende Medaillen wurden bereits 1791 eingeführt und sollten über ein blau-rot-weißes Bändchen an einem Knopfloch der Jacke befestigt sein. Aufgrund von Schriftbild und Revolutionssymbolik lässt sich das Stück in die Zeit zwischen 1794 und 1800 datieren, in der es wohl auch verloren ging. Der Gerichtsvollzieher »huissier« unterstand dem ­Friedensgericht, bei dem es sich um die untere Instanz der französischen Zivilgerichtsbarkeit handelte. Zu seinen Aufgaben gehörte vornehmlich die Vollstreckung von Geldforderungen.
Dieser im Rheinland seltene Fund ermöglicht einen Einblick in die materielle Kultur der französischen Verwaltung während der Revolutionszeit. Die Gerichtsbeschlüsse und Geldforderungen, die der Träger dieser Medaille ausführen sollte, müssen jedoch – ebenso wie die Umstände des Verlustes – unklar bleiben.

| G. Heeren, Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz/Landesarchäologie

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