Grabung in Albstadt-Ebingen/Schillerstraße (Zollernalbkreis)

Baugrundstück in der Schillerstraße, Albstadt-Ebingen.
Baugrundstück in der Schillerstraße, Albstadt-Ebingen. Quelle: Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart/ArchaeoBW

Unter Aufsicht des Landesamts für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart finden in der Schillerstraße in Albstadt-Ebingen seit Montag, 21. Juni 2021, archäologische Ausgrabungen auf einem rund 3.000 Quadratmeter großen Grundstück statt. Hier plant die Seniorenresidenzen Württemberg GmbH & Co. Bau KG Albstadt eine großflächige Bebauung mit einem Seniorenwohnheim. Heute (21. Juli 2021) gaben das LAD und Albstadts Erster Bürgermeister, Udo Hollauer, bei einem Pressetermin einen Überblick über die bisherigen Ergebnisse der Grabung.

Die archäologischen Untersuchungen waren notwendig geworden, da das Baugrundstück im Bereich des früh- und hochmittelalterlichen Dorfes Ebingen liegt, dessen ehemalige Siedlungsfläche als Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG (Denkmalschutzgesetz) verzeichnet ist. Bei Erschließungsarbeiten und Baumaßnahmen in direkter Nachbarschaft des Baugrundstücks sind in den vergangenen Jahren neben mittelalterlichen Siedlungsspuren wiederholt auch solche der römischen Zeit entdeckt und dokumentiert worden. „Das Baugrundstück ist bisher zu überwiegenden Teilen von tieferen Bodeneingriffen verschont geblieben, sodass hier mit relativ guten Erhaltungsbedingungen für archäologische Befunde zu rechnen war“, erklärte Dr. Mathias Hensch, zuständiger Gebietsreferent beim LAD. Bereits bei zwei kleineren Voruntersuchungen 2017 seien auf dem betreffenden Grundstück zahlreiche mittelalterliche Bebauungs- und Siedlungsspuren entdeckt worden.

Wie Mathias Hensch und Grabungsleiter Max Hermann (Firma Archaeo BW) vor Ort weiter berichteten, wurden bei der laufenden Untersuchung bislang etwa 220 Befunde dokumentiert, die einen bislang unbekannten Einblick in die Struktur des mittelalterlichen Dorfes Ebingen ermöglichen. Hierzu zählen Spuren von Holzgebäuden in Pfostenbauweise, Reste kleiner, in den Boden eingegrabener Bauten – sogenannter Grubenhäuser, die überwiegend zu handwerklichen Zwecken genutzt wurden – sowie Gräben, Siedlungsgruben und Spuren von Einfriedungen. Anhand von Keramikfunden zeichnet sich eine Nutzung des Areals etwa von der Zeit um 700 bis zum 11./12. Jahrhundert ab. Die Grabungen sollen voraussichtlich im Laufe des kommenden Monats abgeschlossen sein.

„Die Ergebnisse der Ausgrabungen werden eine genauere Vorstellung der dörflichen Lebensweise in Albstadt und auf der Alb am Übergang vom frühen zum hohen Mittelalter ermöglichen“, sagte Bürgermeister Udo Hollauer.

Hintergrundinformationen

Die archäologischen Befunde gelten als Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG und unterfallen der Erhaltungspflicht nach § 6 DSchG. Die archäologischen Maßnahmen sind unumgänglich, da das Bauvorhaben zur unwiederbringlichen Zerstörung der geschützten Denkmalsubstanz führen wird. Um dem Investor das Bauvorhaben zu ermöglichen und zugleich dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und dem wissenschaftlichen Interesse zu genügen, ist es nötig, vor Beginn der Baumaßnahmen eine archäologische Rettungsgrabung durchzuführen. Diese sichert den Dokumentwert der Befunde und Funde für künftige Generationen.

Nach Pressemitteilung des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Archäologie

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