Doppelbestattung

Bestattung zweier Individuen in einem Grab, wobei die Beisetzung beider gleichzeitig erfolgt sein muss. Werden der Leichnam oder die sterblichen Überreste einer zweiten Person in einem gewissen zeitlichen Abstand hinzugefügt, handelt es sich um eine Nachbestattung. Sowohl Körper- und Brandbestattungen, als auch eine Kombination aus beidem (Egtved-Gräber) können D. sein. Die klassische D. dürfte die gemeinsame Grablege von Mutter und Kind sein, zumal wenn es sich bei dem Subadulten um ein Neugeborenes handelt, und anzunehmen ist, dass beide bei der Geburt gestorben sind. Es kommen aber ebenso auch Kombinationen wie Mann und Kind, zwei Erwachsene gleichen oder verschiedenen Geschlechts oder zwei Kinder vor. Aus der Römerzeit sind mehrfach Gräber nachgewiesen, in denen der Leichenbrand einer erwachsenen Frau zusammen mit einem unverbrannten Säugling angetroffen wurde. In frühen Leichenbranduntersuchungen wurden zuweilen auch die mitverbrannten Tierbeigaben als zweites Individuum gewertet. Da die morphognostische Unterscheidung verbrannter Menschen- und Tierknochen nicht immer einfach ist und der Verbrennungsgrad einen erheblichen Einfluss auf die Robustizität hat, dürfte manche publizierte Leichenbrand-Doppelbestattung auch heute noch eine Fehlinterpretation sein. Problematisch bei der Beurteilung von Brandresten ist zudem die Möglichkeit, dass über die Verwendung einer Ustrine von der vorangegangenen Verbrennung versehentlich eingeschleppte Knochenteile zwar zweifelsfrei von einem zweiten Individuum stammen, aber keinesfalls als intentionelle D. gedeutet werden dürfen.

Autor: Joachim Wahl