Pfalz

(von lat. palatium „Palast“, abgeleitet von Mons Palatinus, dem palatinischen Hügel in Rom, auf dem seit Augustus die Kaiser residierten), ein mittelalterlicher deutscher Kaiser- oder Königshof , der die wandernde Hofhaltung des Monarchen aufzunehmen hat, so lange es noch keine festen Residenzen gibt. In der Pfalz vollzieht der Kaiser bzw. König bei seinem Aufenthalt Regierungsgeschäfte und Rechtsprechung. Pfalzen befinden sich an (verkehrs-)günstig gelegenen Orten und fungieren als Wirtschafts- und Verwaltungsmittelpunkt des umliegenden Reichsbesitzes. Je nach Zeit, Ort und Bauherr werden sehr unterschiedliche Anlagen geschaffen. Unter Karl d.Gr., der ein ganzes Netz von Pfalzen gründet, entstehen die bedeutendsten Beispiele, zum Teil unter bewusster Übernahme antiker Bauformen und Spolien, um die Erneuerung des römischen Reiches durch die Karolinger zum Ausdruck zu bringen. Die einzelnen Bauten einer Pfalz sind um einen meist rechteckigen Hof gruppiert, wobei Herrschafts- und Gesindebereich klar getrennt sind. Der Hauptbauten der Pfalz sind der oft mehrschiffige, ein bis dreigeschossige Saalbau, der so genannte Palas mit Kaiser- bzw. Königssaal (aula regia) und die Pfalzkapelle. Hinzu kommen die Wohngemächer (camera) und Wirtschaftsgebäude. Die Art der Befestigung einer Pfalz hängt zunächst von ihrer geographischen Lage ab, in Reichszentren wird auf eine Umwehrung verzichtet, gefährdet liegende Pfalzen, z.B. in Grenzgebieten werden mit Mauern und Gräben geschützt. Spätestens seit der Stauferzeit nehmen die Pfalzen durch die Übernahme von Bergfried und Wehrmauern einen burgartigen Charakter an. Andererseits beeinflussen die Pfalzen aber ihrerseits auch den Burgenbau (z.B. Übernahme repräsentativer Bauformen wie Palas oder Kapelle). Mit der Ausbildung fester Residenzen im 13. Jh. werden die Pfalzen veräußert und gehen teilweise zusammen mit den mit ihnen verbundenen Rechtsbefugnissen an Territorialherren und Reichsstädte über.

Autor: Annegret Kotzurek