Manching: bedeutendes Bodendenkmal beschädigt

Raubgräber haben im Oppidum Manching Funde entwendet. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bittet um Hinweise an die Polizei.

Luftaufnahme der Stadt Manching in Bayern.
Stadtansicht vom Stadtzentrum und der Innenstadt Manching im Bundesland Bayern. Foto: Elmar Hartmann / akg-images / euroluftbild.de

Unbekannte haben am ersten Maiwochenende eine staatliche Grabung im Oppidum Manching geplündert. An 140 Stellen haben die Täter Löcher in den Boden gegraben und archäologische Funde entwendet. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geht davon aus, dass sie dabei Sonden eingesetzt haben, um gezielt Metallobjekte aus keltischer Zeit zu finden. Die durch das Staatliche Bauamt Ingolstadt beauftragte Grabungsfirma hat sofort Anzeige erstattet, nachdem sie die Schäden am Montag, den 2. Mai festgestellt hat. Die Polizei ermittelt.

„Noch ist der Schaden nicht abzusehen, aber für die Wissenschaft und die Kenntnis unserer heimischen Geschichte dürfte er immens sein“, sagt Generalkonservator Prof. Dipl.-Ing. Architekt Mathias Pfeil, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weist darauf hin, dass das Betreten der Grabungsfläche untersagt und dass das Sondengehen auf Bodendenkmälern generell gesetzlich verboten ist. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafen bis zu 5 Millionen Euro (Art. 23 BayDSchG) geahndet werden. Werden wie in Manching die Funde entwendet, sind auch strafrechtliche Belange wie Sachbeschädigung oder Unterschlagung berührt. Zudem kann das Graben in diesem Falle lebensgefährlich sein, da sich im Boden noch Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg befinden.

Zwei keltische Töpfe aus dem Oppidum von Manching.
Zwei keltische Töpfe aus dem Oppidum von Manching. (c) Heritage Images / CM Dixon / akg-images

„Falls außerhalb der regulären Arbeitszeiten an Wochenenden oder in der Nacht auf der Grabungsfläche unbefugte Personen gesichtet werden, möchten wir die Bevölkerung bitten, die Polizei darüber sofort zu informieren“, sagt Dr. Stefanie Berg, die zuständige Archäologin am Landesamt für Denkmalpflege. Das Oppidum Manching zählt zu den bedeutendsten Bodendenkmälern nördlich der Alpen. Raubgrabungen zerstören Bodendenkmäler wie diese, ohne dass die im Erdreich enthaltenen Informationen erfasst und untersucht werden können. Aus dem Zusammenhang gerissene archäologische Funde sind wissenschaftlich weitgehend wertlos. Nicht nur sie selbst werden der Allgemeinheit entzogen, sondern auch die Möglichkeit, Erkenntnisse aus ihnen zu gewinnen.

Unser archäologisches Erbe geht verloren. Durchgeführt werden die Ausgrabungen in Manching in Vorbereitung auf Bauarbeiten an der Bundesstraße 16, damit etwaige archäologische Befunde und Funde dokumentiert und, wenn möglich, konserviert werden können. Für den Schutz der dort noch im Boden erhaltenen keltischen Stadt wird die neue Straße so gebaut, dass auf Bodeneingriffe soweit wie möglich verzichtet werden kann. Auch die Archäologen beschränken ihre Ausgrabungen auf ein Minimum. Finanziert werden die archäologischen Maßnahmen vom Bund und vom Freistaat Bayern, fachlich betreut vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Sowohl das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege als auch das Staatliche Bauamt Ingolstadt als Träger der Baumaßnahme haben die Polizei gebeten, die Grabungsfläche engmaschig zu kontrollieren. Weitere Maßnahmen zum Schutz des Bodendenkmals werden geprüft.

Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege.

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